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Hundeführerschein

Unsere Praxis ist ein zertifiziertes Testcenter. Sie können bei uns die theoretische und praktische Sachkundeprüfung durchführen. Die Sachkundeprüfung für Hundehalter besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Voraussetzung zur praktischen Prüfung ist eine bestandene theoretische Sachkunde, eine aktuelle Haftpflichtversicherung und der Hund muss gechippt sein. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie zu uns in die Praxis.

Am 1. Juli 2011 trat das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. 

Nach diesem neuen Gesetz müssen alle Hundehalter in Niedersachsen eine für das Halten und Führen eines Hundes erforderliche Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen.

Weitere Informationen zum neuen Hundegesetz und Sachkundeprüfung, wie Beispielfragen zur theoretischen Prüfung finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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